Ratenkredit
Als Ratenkredit wird ein Darlehen bezeichnet, das an Privatpersonen vergeben und von diesen in gleich hohen monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Zum Namen
Man bezeichnet Ratenkredite auch oft als Konsumentenkredite, da sie dem Kreditnehmer den Erwerb von Konsumgütern (Autos, Möbel, usw.) ermöglichen sollen.
Historie
Bereits seit den 50ger Jahren werden Ratenkredite in Deutschland angeboten. Sie waren zu dieser Zeit auf die Teilzahlungsbanken beschränkt, werden heute aber gängiger Weise von allen Geschäftsbanken angeboten. Autobanken bieten den Ratenkredit als ihr Hauptprodukt an.
Von der rechtlichen Seite her hat in Deutschland das sogenannte Schuldrechtsmodernisierungsgesetz das Verbraucherkreditgesetz abgelöst. Dieses regelt die Vergabe von Ratenkredite an Privatpersonen.
Vorgehen
Ratenkredite zählen bei den meisten Banken zu den gängigen Standardprodukten für Privatkunden.
Ratenkredite werden von den Banken meist sehr problemlos in Form eines Blankodarlehens gewährt. Als Sicherheiten genügen oft eine vertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltsabtretung. In Fällen, in denen die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend ist, fordert die Bank häufig eine Bürgschaft. Ist ein Kraftfahrzeug Gegenstand der Finanzierung, wird dieses oft als Sicherheit eingesetzt. Da man jedoch die Bearbeitung der Kreditverträge stark standardisiert hat, verzichtet man zugunsten der Effizienz mittlerweile gerne auf den Einsatz von Kraftfahrzeugen als Kreditsicherheit.
Ein Ratenkredit wird üblicherweise in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt. Diese setzen sich aus dem Tilgungsbeitrag, den anfallenden Zinsen und den Gebühren des Finanzinstitutes zusammen. Für einen Ratenkredit liegen die Zinsen meist höher als bei Baufinanzierungen, jedoch oft unter dem Zinssatz eines Dispositionskredites. Für die Bearbeitung fordert das Bankinstitut häufig einmalige Gebühren von bis zu 2%.
Zusätzliche Kosten können durch den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung anfallen.
Es ist häufig der Fall, dass Ratenkredite von den Direktbanken zu vorteilhafteren Konditionen angeboten werden, als von Filialbanken. Jedoch wurde auch bei den Filialbanken das Kreditvergabeverfahren mittlerweile stark standardisiert, sodass es sich immer lohnt, die Konditionen mit denen der Direktbanken zu vergleichen. Auch sind bei den Filialbanken manche Schritte bei der Kreditvergabe nicht notwendigerweise Grundvoraussetzung. Hierzu zählt zum Beispiel der Abschluss einer Restkreditversicherung. Damit man die Kosten eines Ratenkredites der verschiedenen Darlehensinstitute besser miteinander vergleichen kann, muss der Effektivzins im Kreditvertrag angegeben sein.
Ratenkredite werden in die Schufa eingetragen.
Es hat sich ein eigenständiger Berufszweig aus Versicherungsvertretern, freien Vermittlern und Händlern gebildet, die in ihrem Portfolio auch Ratenkredite verschiedener Bankinstitute anbieten.
Die Kündigung eines Ratenkredites
Ein Ratenkredit kann auf zwei Arten gekündigt werden:
1. Durch den Darlehensnehmer
Sechs Monate nach Auszahlung kann der Darlehensnehmer seinen Ratenkredit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. In diesem Falle entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bearbeitungsgebühr darf jedoch von der Bank einbehalten werden und zusätzlich ist die Bank berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Kündigungsabwicklung zu berechnen.
2. Durch die Bank
Damit die Bank einen Ratenkredit kündigen kann, müssen sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Es müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Ratenzahlungen durch den Darlehensnehmer nicht geleistet worden sein und
- Ratenrückstände in Höhe von mindestens zehn Prozent (bei einer Kreditlaufzeit von weniger als drei Jahren) beziehungsweise fünf Prozent (bei einer Kreditlaufzeit von mehr als drei Jahren) des Nennbetrages des Kredites bestehen und
- Es müssen zwei Mahnungen der Bank vorliegen, mit denen die Kreditkündigung angedroht wurde.
Zinsen
Die monatlich zu zahlende Rate bei einem Ratenkredit beinhaltet einen Zinsanteil für dreißig Zinstage. Von Anlaufzinsen spricht man, wenn ein Zeitraum von mehr als einem Monat zwischen der Auszahlung des Kredites und der Fälligkeit der ersten Rate liegt. Die anteiligen Zinsen für diesen Zeitraum werden dann nachträglich ermittelt und zur ersten Raten hinzugezählt.
Rechtliche Regelungen
In Deutschland sind Ratenkredite in § 488 BGB geregelt. Dadurch, dass in Deutschland ein Ratenkredit an Privatpersonen als Verbraucherdarlehen gelten, hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Dem Kreditvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden, der Kreditbetrag muss dann jedoch unmittelbar zurückgezahlt werden. Die Kündigung unterliegt gewissen Vorschriften zur Schriftform, Angabe des Effektivzinses usw., die in § 489 BGB geregelt sind. Der Widerspruch ist in § 495 BGB geregelt.
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